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Infos zur Unterrichtsorganisation ab 16.12.2020

  18.12.2020

Unterrichtsorganisation

16.12.2020 bis 18.12.2020             häusliches Lernen für alle Schülerinnen und Schüler

Der Präsenzunterricht wird für diese Zeit ausgesetzt mit der Ausnahme, dass die für den Schulabschluss unaufschiebbaren Klassenarbeiten und Klausuren unter Einhaltung der Hygienebestimmungen stattfinden dürfen. Die Schulpflicht besteht weiterhin.

Die Schülerinnen und Schüler kommen ihrer Schulpflicht im häuslichen Lernen nach.

Ergänzend Notbetreuung für die Klassenstufen 1 bis 6

Durch die Erziehungsberechtigten ist der Bedarf umgehend glaubhaft zu versichern (d.h. es ist keine anderweitige Betreuung möglich). Weitere Nachweise sind nicht erforderlich. Der gewünschte Notbetreuungsumfang ist anzugeben (von wann bis wann sowie zeitlicher Umfang).

Die Schulen informieren den Schulträger zum bestehenden Bedarf an Notbetreuung, um die Schülerbeförderung abzusichern.

Die Notbetreuung ist abhängig von der personellen Situation vor Ort. Sie findet in der Regel in den üblichen Betreuungszeiten statt. Ist dies nicht möglich, soll die Notbetreuung mindestens 6 h Stunden umfassen, 8 h Stunden sind anzustreben.

04.01.2021 bis 10.01.2021             häusliches Lernen für alle Schülerinnen und Schüler

Der Präsenzunterricht wird für diese Zeit ausgesetzt mit der Ausnahme, dass die für den Schulabschluss unaufschiebbaren Klassenarbeiten und Klausuren unter Einhaltung der Hygienebestimmungen stattfinden dürfen. Die Schulpflicht besteht weiterhin.

Die Schülerinnen und Schüler kommen ihrer Schulpflicht im Häuslichen Lernen nach.

Ergänzend Notbetreuung für die Klassenstufen 1 bis 6 sowie Förderschulen

Durch die Erziehungsberechtigten ist der Bedarf umgehend, jedoch bis spätestens 17.12.2020 glaubhaft zu versichern (d.h. es ist keine anderweitige Betreuung möglich).

Weitere Nachweise sind nicht erforderlich.

Der gewünschte Notbetreuungsumfang ist anzugeben (von wann bis wann sowie zeitlicher Umfang).

Die Schulen informieren den Schulträger zum bestehenden Bedarf an Notbetreuung, um die Schülerbeförderung abzusichern.

Die Notbetreuung ist abhängig von der personellen Situation vor Ort. Sie findet in der Regel in den üblichen Betreuungszeiten statt. Ist dies nicht möglich, soll die Notbetreuung mindestens 6 h Stunden umfassen, 8 h Stunden sind anzustreben.

Allgemeine Regelungen

Im Zeitraum bis zum 10.01.2021 sind durch die Erziehungsberechtigten Infektionen von Schülerinnen und Schülern unverzüglich der Schule telefonisch über das Sekretariat mitzuteilen!! Gleiches gilt für pädagogisches Personal.

Das pädagogische Personal ist im Dienst.

Die Schulen müssen auch an den Tagen besetzt sein, an denen keine Schülerinnen und Schüler für die Notbetreuung angemeldet sind. Für kurzfristigen/nicht vorhersehbaren Bedarf muss auch an diesen Tagen eine (ungeplante) Notbetreuung eingerichtet werden können.

Schülerinnen und Schülern mit besonderem Unterstützungsbedarf ist Notbetreuung zu gewähren. Die Erziehungsberechtigten sind hierauf explizit hinzuweisen.

Die personelle Absicherung der Notbetreuung ist entsprechend der Anmeldungen parallel zum häuslichen Lernen und unter Berücksichtigung der personellen Lage an der Schule mit dem zuständigen Staatlichen Schulamt abzustimmen.

Sofern die Dritte Thüringer Sondereindämmungsmaßnahmenverordnung nicht verlängert wird oder sich die Regelungen für den Schulbereich in dieser Verordnung nicht ändern, gilt ab dem 11. Januar die Allgemeinverfügung des TMBJS vom 30. November 2020 für den Schulbereich (https://bildung.thueringen.de/fileadmin/2020/2020-11-30_Allgemeinverfuegung_Schule.pdf).

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