Gotha, 18.01.2021
An die Sorgeberechtigten An die Schülerinnen und Schüler der abgehenden Jahrgänge
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PoC-Antigen-Tests
Freiwillige Testungen von Schülerinnen und Schülern
Sehr geehrte Sorgeberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,
die Coronapandemie schränkt auch weiterhin unseren schulischen Alltag sehr stark ein. Dies stellt nicht nur Schülerinnen und Schüler und das pädagogische Personal, sondern natürlich auch Sie als Sorgeberechtigte vor große Herausforderungen. In ganz Deutschland, und leider besonders im Freistaat breitet sich die Infektion sehr schnell aus. Um dem zu begegnen, wurden bundesweit die im Dezember 2020 beschlossenen Maßnahmen bis zum 31. Januar 2021 verlängert, das gilt auch für die Schulschließungen.
Die Landesregierung hat beschlossen, dass Schülerinnen und Schüler aller Schularten, die zum Ende dieses Schuljahres ihre Schullaufbahn beenden sollen (Schulabgänger), trotzdem seit dem 11. Januar 2021 den Fachunterricht erhalten, den sie zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfungen brauchen, und dass sie ihre Klausuren, Klassenarbeiten und anderen Maßnahmen der Prüfungsvorbereitung in Präsenzform in ihren Schulen ablegen. Diesen Unterricht ermöglichen wir auch an unserer Schule.
Um den Infektionsschutz zu gewährleisten, muss der Mindestabstand während dieses eingeschränkten Unterrichts ständig eingehalten werden, die Lerngruppen sind entsprechend verkleinert. Als zusätzliche Maßnahme, um den Präsenzunterricht sicher zu gestalten, bietet das Land für die Schulabgänger und Schulabgängerinnen nun regelmäßige, kostenlose und freiwillige Testungen an.
Wie laufen diese Tests ab? Medizinisch geschultes externes Personal – entweder Mitarbeitende örtlicher Arztpraxen oder geschultes Personal des Deutschen Roten Kreuzes – wird die Testungen in unserer Schule vor Ort durchführen. Zur Testung werden Antigen-Tests eingesetzt. Bereits nach wenigen Minuten liegt ein Testergebnis vor. Bei einem positiven Testergebnis verlässt die betroffene Schülerin oder der betroffene Schüler die Schule, das Testpersonal informiert das Gesundheitsamt, um den Befund durch einen PCR-Test zu prüfen.
Wer kann sich testen lassen? Berechtigt sind derzeit nur die Schülerinnen und Schüler, die zum Ende dieses Schuljahres ihre Schulzeit beenden werden. Denn nur für diese Stufen ist derzeit prüfungsvorbereitender Präsenzunterricht möglich. Über Ausweitungen wird die Landesregierung – je nach Entwicklung der Pandemie – später entscheiden.
Müssen die Schülerinnen und Schüler sich testen lassen? Nein, der Test ist freiwillig. Auch Schülerinnen und Schüler, die nicht am Test teilnehmen, müssen den Präsenzunterricht zur Vorbereitung ihrer Schulabschlüsse besuchen. Im Interesse der Schulgemeinschaft bitten und ermutigen wir jede Schülerin und jeden Schüler, sich testen zu lassen.
Was müssen die Schulabgänger und Schulabgängerinnen vorlegen? Minderjährige Schülerinnen und Schüler brauchen für jeden Test eine aktuelle Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten, die sie bei der Testperson abgeben. Ein Vordruck liegt bei. Volljährige Schülerinnen und Schüler erklären ihr Einverständnis selbst.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
M. Kruspe
Anlagen:
Anlage 1 Einwilligungserklärung
(testung_schueler_berechtigungsschein.pdf)
files/media/downloads/1. testung_schueler_berechtigungsschein.pdf
Anlage 2 Merkblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten (testung_schueler_berechtigungsschein_datenschutz.pdf)
files/media/downloads/2. testung_schueler_berechtigungsschein_datenschutz.pdf
Anlage 3 Anschreiben