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Schnelltests für SuS der Abschluss­klassen

  18.01.2021

                           Gotha, 18.01.2021

An die Sorgebe­rech­tigten

An die Schüle­rinnen und Schüler der abgehenden Jahrgänge

 

PoC-Antigen-Tests

Freiwillige Testungen von Schüle­rinnen und Schülern

 

Sehr geehrte Sorgebe­rechtigte,
liebe Schüle­rinnen und Schüler,

die Corona­pandemie schränkt auch weiterhin unseren schulischen Alltag sehr stark ein. Dies stellt nicht nur Schüle­rinnen und Schüler und das pädago­gische Personal, sondern natürlich auch Sie als Sorgebe­rechtigte vor große Heraus­for­de­rungen. In ganz Deutschland, und leider besonders im Freistaat breitet sich die Infektion sehr schnell aus. Um dem zu begegnen, wurden bundesweit die im Dezember 2020 beschlossenen Maßnahmen bis zum 31. Januar 2021 verlängert, das gilt auch für die Schulschlie­ßungen.

Die Landes­re­gierung hat beschlossen, dass Schülerin­nen und Schüler aller Schularten, die zum Ende dieses Schuljahres ihre Schullaufbahn beenden sollen (Schulab­gänger), trotzdem seit dem 11. Januar 2021 den Fachun­terricht erhalten, den sie zur Vorbereitung auf die Abschlussprü­fungen brauchen, und dass sie ihre Klausu­ren, Klassen­ar­beiten und anderen Maßnahmen der Prüfungs­vor­be­reitung in Präsenzform in ihren Schulen ablegen. Diesen Unterricht ermöglichen wir auch an unserer Schule.

Um den Infekti­ons­schutz zu gewähr­leisten, muss der Mindest­abstand während dieses eingeschränkten Unterrichts ständig eingehalten werden, die Lerngruppen sind entsprechend verkleinert. Als zusätzliche Maßnahme, um den Präsenz­un­terricht sicher zu gestalten, bietet das Land für die Schulab­gänger und Schulab­gän­ge­rinnen nun regelmäßige, kostenlose und freiwillige Testungen an.

Wie laufen diese Tests ab? Medizinisch geschultes externes Personal – entweder Mitarbeitende örtlicher Arztpraxen oder geschultes Personal des Deutschen Roten Kreuzes – wird die Testungen in unserer Schule vor Ort durchführen. Zur Testung werden Antigen-Tests eingesetzt. Bereits nach wenigen Minuten liegt ein Testergebnis vor. Bei einem positiven Testergebnis verlässt die betroffene Schülerin oder der betroffene Schüler die Schule, das Testpersonal informiert das Gesund­heitsamt, um den Befund durch einen PCR-Test zu prüfen.

Wer kann sich testen lassen? Berechtigt sind derzeit nur die Schüle­rinnen und Schüler, die zum Ende dieses Schuljahres ihre Schulzeit beenden werden. Denn nur für diese Stufen ist derzeit prüfungs­vor­be­rei­tender Präsenz­un­terricht möglich. Über Auswei­tungen wird die Landes­re­gierung – je nach Entwicklung der Pandemie – später entscheiden.

Müssen die Schüle­rinnen und Schüler sich testen lassen? Nein, der Test ist freiwillig. Auch Schüle­rinnen und Schüler, die nicht am Test teilnehmen, müssen den Präsenz­un­terricht zur Vorbereitung ihrer Schulab­schlüsse besuchen. Im Interesse der Schulge­mein­schaft bitten und ermutigen wir jede Schülerin und jeden Schüler, sich testen zu lassen.

Was müssen die Schulab­gänger und Schulab­gän­ge­rinnen vorlegen? Minder­jährige Schüle­rinnen und Schüler brauchen für jeden Test eine aktuelle Einver­ständ­nis­er­klärung der Sorgebe­rech­tigten, die sie bei der Testperson abgeben. Ein Vordruck liegt bei. Volljährige Schüle­rinnen und Schüler erklären ihr Einver­ständnis selbst.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Mit freund­lichen Grüßen

M. Kruspe

 

Anlagen:

 

Anlage 1  Einwil­li­gungs­er­klärung

                 (testung_schueler_berech­ti­gungs­schein.pdf)

files/media/downloads/1. testung_schueler_berech­ti­gungs­schein.pdf

Anlage 2  Merkblatt zur Erhebung von personen­be­zogenen Daten                  (testung_schueler_berech­ti­gungs­schein_datenschutz.pdf)

files/media/downloads/2. testung_schueler_berech­ti­gungs­schein_datenschutz.pdf

Anlage 3 Anschreiben

files/media/downloads/Anschreiben-Testung-Schueler.pdf

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