Sehr geehrte Eltern,
die Lageeinschätzung in der Schule hat ergeben, dass wir am Mittwoch, dem 05.01.2022 mit Präsenzunterricht (= Unterricht in der Schule) für alle Schüler beginnen.
Alle SuS sowie das gesamte in der Schule befindliche Personal sind nunmehr verpflichtet, eine qualifizierte Gesichtsmaske (FFP-2 oder OP-Maske) zu tragen. Das Tragen einer M-N-B gilt auch auf dem Schulhof, solange der Mindestabstand von 1,5 m nicht hergestellt werden kann.
Eine Befreiung von der Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (M-N-B) gilt nur bei Vorlage eines ärztlichen Attests. Eine weitere Ausnahme von der Verpflichtung zum Tragen einer M-N-B besteht im Sportunterricht.
In der Schule finden weiterhin zweimal wöchentlich Testungen statt. An den Befreiungsmerkmalen für SuS mit Risikomerkmalen hat sich nichts geändert. Sie können auf schriftlichen Antrag der Eltern durch die Schulleitung von der Präsenzpflicht befreit werden. Die Verpflichtung zur Teilnahme an Leistungserhebungen bleibt hierbei unberührt.
Abschließend ist festzustellen, dass die schulische Lage wöchentlich bis einschließlich Donnerstag immer wieder neu zu bewerten ist, um für die folgende Woche schulorganisatorische Maßnahmen zu treffen.
Ich wünsche allen Schülerinnen und Schülern einen guten Schulstart!!
Mit freundlichen Grüßen
M. Kruspe
Schulleiterin