Mit Beschluss der Schulkonferenz zu Beginn des Schuljahres 2013/2014 wurden folgende Mindestanzahlen festgelegt.
Notengebung
Wochenstunden | 1. Halbjahr | 2. Halbjahr | Gesamt |
---|---|---|---|
1 | 3 | 3 | 6 |
2 | 4 | 4 | 8 |
3 | 5 | 6 | 11 |
4 | 6 | 7 | 13 |
5 | 7 | 8 | 15 |
gymnasiale Oberstufe | 3 + 1 | 3 + 1 |
In der gymnasialen Oberstufe (Klassen 11 und 12) werden in allen Kursen eine Kursarbeit bzw. eine schriftliche Leistungskontrolle (mehrstündige Arbeit) geschrieben. Die Wichtung zwischen den AL (andere Leistungsnachweise) und der KA/SLK beträgt 1:4.
In allen anderen Klassenstufen erfolgt an der KGS Gotha keine gesonderte Wichtung. D. h., dass alle Arbeiten (auch mündliche Leistungskontrollen und Klassenarbeiten) gleichwertig sind.
Klassenarbeiten und ein- bzw. mehrstündige Arbeiten müssen zur Ankündigung vorher im Klassenbuch verbindlich eingetragen werden. An der KGS ist nur eine große Arbeit pro Tag zulässig. Es können jedoch auch am gleichen Tag, neben einer Klassenarbeit, kurze Leistungserhebungen (LK) durchgeführt werden.
Punkteverteilung
Im Downloadbereich unserer Website findet man die Punkteverteilung für die Sekundarstufe 1 (Klasse 5-10) und die Sekundarstufe 2 (Klasse 11-12).