Ausbildung: Verwaltungsfachangestellte, Verwaltungsfachangestellter (m/w/d) für das Ausbildungsjahr 2025

Stadtverwaltung Gotha (Hauptmarkt 1, 99867 Gotha, Thüringen)

verfügbar ab 01.09.2025 Arbeitsort: Gotha, Thüringen Landkreis Gotha

Berufsausbildung

Branche: Öffentliche Verwaltungen und Dienstleistungen

Über die Stelle

Die Stadt Gotha
- Residenzstadt mit großer Perspektive -

Das Team der Stadtverwaltung Gotha sucht für das Ausbildungsjahr 2025, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplanes, Bewerber (m/w/d) für folgende Ausbildungsrichtung:

Verwaltungsfachangestellte, Verwaltungsfachangestellter (m/w/d)

Beginnend voraussichtlich am 1. September 2025. Voraussetzung dafür ist, dass Sie mindestens über einen guten Realschulabschluss verfügen bzw. diesen in Kürze erwerben werden.

Die Ausbildung dauert drei Jahre, die theoretische Ausbildung erfolgt an der Thüringer Verwaltungsschule sowie an der Berufsschule mit Standort in Weimar. Die Praxisabschnitte werden in der Stadtverwaltung Gotha durchlaufen.

Nähere Informationen hierzu erhalten Sie auf der Internetseite der Stadt Gotha www.gotha.de Rubrik Ausbildung sowie auf der Internetseite der Thüringer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung www.thueringen.de/th3/vfhs/.

Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • tabellarischer Lebenslauf
  • eine Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters, wenn Sie noch nicht volljährig sind
  • eine Abschrift des letzten Schulzeugnisses, sofern noch kein Abschluss vorliegt, oder eine Abschrift des vorausgesetzten Abschlusszeugnisses
  • ggf. eine Kopie der Zeugnisse über die Tätigkeiten seit der Schulentlassung

Die Bewerbung ist in Papierform bis zum 30. November 2024 an die Stadtverwaltung Gotha, Haupt- und Personalamt, Postfach 10 02 02, 99852 Gotha zu richten.

Im Übrigen sind die zu besetzenden Stellen in gleicher Weise für alle Geschlechter geeignet, unabhängig von ethnischer, kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller Identität.

Es sind in gleicher Weise Männer und Frauen aufgefordert, sich zu bewerben. Bewerber des unterrepräsentierten Geschlechts werden bei gleicher Eignung, Leistung und Befähigung nach Maßgabe des § 8 Abs. 1 Thüringer Gleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen grundsätzlich geeigneter schwerbehinderter Menschen sowie diesen Gleichgestellten im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX werden bei vergleichbarer Qualifikation u. Leistung bevorzugt berücksichtigt. Ein entsprechender Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizulegen.

Mit der Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erteilen Sie die Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Stadt Gotha im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens (Zweck der Verarbeitung). Die Einwilligung können Sie jederzeit widerrufen (Ein Widerruf führt zum Ausschluss aus dem laufenden Verfahren.). Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass die durch die Bewerbung entstehenden Kosten (Reisekosten und sonstige Bewerbungskosten) nicht erstattet werden. Aus Kostengründen wird darum gebeten, die Bewerbungsunterlagen in Kopie einzureichen. Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigter Bewerber/-innen entsprechend § 16 Abs. 1 Nr. 2 ThürDSG i. V. m. § 17 DSGVO ordnungsgemäß vernichtet. Bei gewünschter Rücksendung der Unterlagen bitten wir um Beilage eines adressierten und frankierten Rückumschlages.

Und nicht vergessen:
Wir behalten uns vor, zu spät eingehende oder unvollständige Bewerbungen nicht zu berücksichtigten.

Digital eingehende Bewerbungen sind aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht zulässig und werden daher nicht berücksichtigt.

gez. Kreuch
Oberbürgermeister

Zur Bewerbung!

Diese Stelle wird bereitgestellt mit freundlicher Unterstützung durch die Thüringer Agentur Für Fachkräftegewinnung (ThAFF).